Anmeldung
Hierzu kommt ihr einfach kurz vor Beginn des Theorieunterrichts in der Fahrschule vorbei. Wir besprechen dann mit euch, welche Dokumente ihr benötigt und wie die Ausbildung abläuft.
Den
Antrag findet ihr u.a. auf unserer Homepage unter dem Button „Antrag“. Diesen gebt ihr bitte mit folgenden Unterlagen bei der
- Personalausweis -
Passbild: -
Sehtest: - Erste-Hilfe- (Sofortmaßnahmen-)Bescheinigung: Diese
Kurse veranstalten z.B. das Rote Kreuz oder der Dr. Kopp in Gelnhausen.
Zum
begleitendem Fahren Bf17 werden zusätzlich benötigt:
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft anhand des Antrages, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Bei Fragen hierzu stehen wir euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Der Unterricht findet in Doppelstunden zu 90 Minuten in den Fahrschulräumen statt. Für die verschiedenen Führerscheinklassen ist die Anzahl der Pflichtstunden unterschiedlich. Für die Klasse B sind es z.B. 14 Pflichtstunden (á 90 Minuten).
Die praktische Ausbildung richtet sich nach dem Lehrplan für die jeweilige Führerscheinklasse. Neben der Grundausbildung ist eine Mindestzahl an Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben.
Die Klasse B erfordert neben den normalen Fahrstunden zusätzlich 5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Nachtfahrt.
Wie viele normale Fahrstunden du brauchst, hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Motivation, Begabung, Lebensalter) und kann daher nicht vorausgesagt werden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die Prüfung findet in den Räumen des TÜV Gelnhausen (Rudolf-Diesel-Straße 1, 63571 Gelnhausen) statt. Eine bestandene Theorieprüfung ist 1 Jahr gültig.
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Prüfungsfahrt verläuft wie eine normale Fahrstunde und findet in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn statt. Außerdem werden bestimmte Grundfahraufgaben geprüft wie z.B. Einparken.
Keine Panik vor der Prüfung! Wir werden dich so auf die Prüfung vorbereiten, dass du auch diese besondere Fahrstunde konzentriert durchstehen wirst. |
Folgende Fahrklassen werden geschult: |
A2 * | Motorrad ab 18 Jahre bis 35Kw |
A * | Motorrad ab 24Jahre oder 2 Jahre Klasse A2 |
A1 * | Motorrad 125ccm ab 16 Jahre |
B | Auto, auch Automatik ab 17/18 Jahre |
BE |
Autoanhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG ab 17/18 Jahre |
B96 |
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg |
C1 | LKW bis 7,5 T ab 18 Jahre |
C1E | LKW bis 7,5 T und Anhänger ab 18 Jahre |
C | LKW über 7,5 T ab 18 Jahre |
CE | LKW über 7,5 T und Anhänger ab 18 Jahre |
T | Traktor mit 40km/h ab 16 Jahren und bis 60km/h ab 18 Jahren |
L | Traktor ab 16 Jahre 40km/h |
AM | Moped 50ccm ab 16 Jahre |
Mofa | ab 15 Jahre |
* Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei
mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse
ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur
Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen
Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit